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Für Hunde, die am Stichtag 1. August älter als drei Monate sind oder in Jaberg zugezogen sind, wird eine jährliche Hundesteuer von CHF 30.– erhoben.
Für Hunde, die am Stichtag 1. August älter als drei Monate sind oder in Jaberg zugezogen sind, wird eine jährliche Hundesteuer von CHF 30.– erhoben.